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Verkaufen

Grundstück verkaufen in Wien 2026: Widmung, Wert und Bauträger als Käufer

5 Min. Lesezeit

Von Thomas Uhlir MBA, Geschäftsführer

Ein Grundstück zu verkaufen ist ein anderes Geschäft als eine Wohnung zu verkaufen. Es gibt kein Wohnzimmer zu fotografieren, und der Käufer kauft meist nicht, was da ist, sondern was daraus werden kann. Darum beginnt der Verkauf nicht beim Zustand, sondern bei den Plänen.

Dieser Artikel zeigt, was den Wert bestimmt, wer Grundstücke kauft und worauf Sie steuerlich achten. Er nennt keine Preise je Quadratmeter, denn dafür gibt es keinen belastbaren Durchschnitt.

Der Wert liegt in dem, was gebaut werden darf

Zwei Pläne bestimmen den Wert mit. Der Flächenwidmungsplan legt fest, wofür ein Grundstück verwendet werden darf, etwa als Bauland. Der regelt, wie dicht und wie hoch darauf gebaut werden darf. Zusammen sagen sie dem Käufer, was er aus dem Grundstück machen kann.

Dieselbe Fläche kann dadurch sehr unterschiedlich wert sein. Ein Grundstück, auf dem eine Wohnanlage Platz hat, wird anders bewertet als eines, auf dem nur ein Haus stehen darf. Beide Begriffe stehen im Glossar.

Bevor Sie verkaufen, klären Sie deshalb die Widmung und die Bebauungsbestimmungen. Die Auskunft erteilt die zuständige Stelle der Stadt. Wir holen sie mit Ihnen ein, bevor ein Käufer danach fragt.

Wer Grundstücke kauft

Bauland kaufen häufig Bauträger. Sie rechnen, was auf dem Grundstück entstehen kann, und leiten daraus ihr Angebot ab. Das ist ein anderes Gespräch als mit einem Privatkäufer: Es geht um Nutzfläche, Baukosten und Zeitplan, nicht um Gefühl.

Bei RED sitzen wir an beiden Tischen. Wir planen und bauen selbst, wir kaufen und verkaufen. Darum kennen wir die Rechnung, die ein Bauträger aufstellt, und wissen, welche Angaben er braucht, um ein ernsthaftes Angebot zu machen. Für Sie als Verkäufer heißt das: Wir stellen die Fragen, die der Käufer stellen wird, schon vorher.

  • Grundbuchauszug und Angaben zu Lasten, etwa einem Pfandrecht.
  • Widmung und Bebauungsbestimmungen.
  • Pläne, Gutachten und frühere Bewilligungen, falls vorhanden.

Fehlt etwas davon, ist das kein Hindernis. Es ist eine Aufgabe, die vor der Vermarktung erledigt wird.

Diskret verkaufen, wenn Sie es möchten

Nicht jedes Grundstück gehört ins Internet. Auf Wunsch sprechen wir nur gezielt passende Suchkunden an, und es gibt kein öffentliches Inserat. Diese Stille Liste beschreiben wir auf der Seite Verkaufen.

Steuer: Alter des Grundstücks und Umwidmung zählen

Wie bei jedem Immobilienverkauf fällt an, 30 Prozent auf den Gewinn. Bei Grundstücken gibt es Besonderheiten, die den Betrag stark verändern. Die Zahlen stammen von der WKO, Stand Juli 2026.

  • Altgrundstücke, angeschafft vor dem 31. März 2002: Pauschal werden 86 Prozent des Erlöses als Anschaffungskosten angenommen. Das ergibt effektiv 4,2 Prozent vom Erlös.
  • Wurde ein Altgrundstück nach dem 31. Dezember 1987 umgewidmet, nennt die WKO stattdessen 18 Prozent.
  • Seit 1. Juli 2025 gibt es einen zusätzlichen Zuschlag von 30 Prozent auf den Gewinn aus Grund und Boden, der aus einer Umwidmung ab dem 31. Dezember 2024 stammt.

Ob eine Befreiung für Ihr Grundstück gilt, etwa weil dort Ihr Eigenheim steht, steht im selben Artikel. Wer ein Gebäude selbst gebaut hat, kann die nutzen, solange das Gebäude nicht innerhalb von zehn Jahren vermietet wird.

Eine Einschätzung ist eine Rechnung mit Annahmen

Der Wert eines Baugrundstücks entsteht aus Annahmen: möglicher Nutzfläche, Baukosten, erwarteten Verkaufserlösen. Wir legen diese Annahmen offen, damit Sie sie prüfen können. Sie bekommen eine begründete Spanne und kein Versprechen.

Fragen, die wir Ihnen als Erstes stellen

  • Wem gehört das Grundstück, und gehört es mehreren?
  • Wie ist es gewidmet, und gibt es einen Bebauungsplan?
  • Gibt es Belastungen im ?
  • Wann haben Sie es erworben, und wie wurde es genutzt?
  • Soll der Verkauf öffentlich sein oder diskret?

Mit diesen Antworten lässt sich fast jede weitere Frage beantworten, auch die nach dem Wert.

Wie der Verkauf abläuft

Im Kern gleicht der Ablauf dem Verkauf einer Wohnung: Gespräch, Einschätzung, Unterlagen, Vermarktung, Verhandlung, Notar. Nur die Gewichte verschieben sich. Die Einschätzung stützt sich stärker auf Widmung und Planung, und die Verhandlung ist näher an der Bauträgerrechnung. Den Ablauf im Überblick lesen Sie in Wohnung verkaufen in Wien.

Erben Sie ein Grundstück gemeinsam mit anderen, ändert sich zuerst die Frage, wer zustimmen muss. Dazu: Geerbte Immobilie in Wien.

Der erste Schritt

Sie müssen nicht wissen, was Ihr Grundstück wert ist, bevor Sie mit uns sprechen. Wir sagen es Ihnen mit Begründung. Auf der Seite Verkaufen können Sie eine Bewertung anfragen.

Wenn Sie wissen möchten, was das für Ihr Grundstück bedeutet: ein Gespräch genügt.

Kurz gefragt

Muss ich beim Verkauf meiner Immobilie in Österreich Steuern zahlen?

In der Regel ja: Es fällt Immobilienertragsteuer an, 30 Prozent auf den Gewinn aus dem Verkauf. Befreit sind unter anderem Eigenheime und Eigentumswohnungen, die Sie als Hauptwohnsitz genutzt haben, und selbst hergestellte Gebäude. Die Steuer führt meist der Notar oder Rechtsanwalt ab. Welche Regel für Sie gilt, hängt von Anschaffung und Nutzung ab; das klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Wann entfällt die Immobilienertragsteuer in Österreich?

Vor allem durch zwei Befreiungen. Die Hauptwohnsitzbefreiung gilt für Eigenheim oder Eigentumswohnung samt Grund bis 1.000 Quadratmeter, wenn Sie dort zwei Jahre ab Anschaffung oder Fertigstellung gewohnt haben oder fünf Jahre innerhalb der letzten zehn. Die Herstellerbefreiung gilt für ein selbst hergestelltes Gebäude, bei dem Sie das Baurisiko getragen haben; sie entfällt bei Vermietung innerhalb von zehn Jahren.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Zwei Minuten für die Eckdaten, den Rest klären wir im Gespräch.

Bewertung anfragen

Quellen

  1. WKO: Besteuerung privater Immobilienverkäufe, Stand: Juli 2026
  2. oesterreich.gv.at: Lexikon Immobilienertragsteuer, Stand: Jänner 2026

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