

Verkaufen
Geerbte Immobilie in Wien 2026: Verkaufen, behalten oder Miterben auszahlen
Ein geerbtes Haus ist selten nur eine Immobilie. Es hängen Erinnerungen daran, oft sind es mehrere Erben, und selten ist Eile das Richtige. Wer gerade einen Menschen verloren hat, braucht zuerst Zeit. Der Verkauf kann warten, bis Sie bereit sind.
Dieser Artikel ordnet die Möglichkeiten, damit Sie wissen, welche Fragen in welcher Reihenfolge kommen. Er ersetzt keinen Notar und keine Beratung durch einen Rechtsanwalt.
Zuerst klären, wem das Haus gehört
Bevor über Verkauf oder Behalten gesprochen wird, steht fest, wer erbt und in welchem Verhältnis. Das läuft über die , also den Nachlass bis zum Abschluss des Verfahrens. Wann genau ein Verkauf rechtlich möglich ist, hängt vom Stand dieses Verfahrens ab. Den Zeitpunkt besprechen Sie bitte mit dem Notar oder Ihrem Rechtsvertreter.
Das ist keine Floskel. Es gibt hier keine allgemeingültige Frist, die wir Ihnen nennen könnten. Wer eine nennt, ohne Ihre Unterlagen zu kennen, rät.
Drei Wege: verkaufen, behalten, auszahlen
Im Kern gibt es drei Möglichkeiten, und jede hat ihre eigene Frage.
- Verkaufen: Wer verkauft, braucht eine Einschätzung des Werts, die Unterlagen und einen Weg, den Erlös unter den Erben aufzuteilen.
- Behalten und selbst nutzen oder vermieten: Dann zählen Instandhaltung, laufende Kosten und die Frage, wer was bezahlt.
- Miterben auszahlen: Ein Erbe übernimmt das Haus und zahlt den anderen ihren Anteil. Dafür braucht es einen belastbaren Wert und meist eine Finanzierung.
Alle drei beginnen mit demselben Schritt: dem Wert. Ohne ihn streitet man über Gefühle statt über Zahlen. Eine begründete Einschätzung durch Außenstehende nimmt oft schon Druck aus dem Gespräch. Dafür können Sie bei uns eine Bewertung anfragen, unverbindlich und ohne automatische Zahl.
Mehrere Erben: ohne Zustimmung aller kein Verkauf
Gehört die Liegenschaft einer Erbengemeinschaft, braucht der Verkauf grundsätzlich die Zustimmung aller Miterben. Das schreiben die Ratgeber vires.at und infina; es sind Sekundärquellen, und die Einzelheiten hängen vom Verlassenschaftsverfahren ab. Für Sie heißt das praktisch: Je früher alle am Tisch sitzen, desto weniger Streit entsteht später.
Zerstreiten sich Erben über das Haus, ist die der letzte Weg. Jeder Miteigentümer kann die Aufhebung des gemeinsamen Eigentums verlangen. Das Gericht teilt vorrangig die Sache selbst. Geht das nicht, wird die Liegenschaft verkauft und der Erlös geteilt. Die Rechtsgrundlage im Einzelnen und die Kosten klärt ein Rechtsanwalt; wir nennen hier bewusst keine Paragrafen und keine Beträge. Stand der Kanzleiquellen: September 2026.
Unser Rat: Eine Einigung, die jeder mittragen kann, ist meist besser als ein Urteil. Ein Verkauf mit einem Makler, dem alle vertrauen, ist oft der ruhigste Weg.
Steuer: keine Erbschaftssteuer, aber eventuell ImmoESt
Eine Erbschaftssteuer gibt es in Österreich nicht. Beim späteren Verkauf kann aber anfallen, 30 Prozent auf den Gewinn. Ob und wie viel, hängt davon ab, wann die Immobilie ursprünglich erworben wurde. Laut dem Ratgeber infina entscheidet der Erwerbszeitpunkt des Erblassers über die Alt- oder Neuregelung. Alles Weitere zur Steuer finden Sie in Immobilienertragsteuer in Wien.
Was wir tun können, und was nicht
Wir hören zuerst zu. Dann erklären wir, was bei einem Verkauf aus der Verlassenschaft oder aus einer Erbengemeinschaft praktisch zu tun ist: wer unterschreiben muss, welche Unterlagen ein Käufer sehen will, wie der Ablauf aussieht. Den Ablauf im Überblick finden Sie in Wohnung verkaufen in Wien.
Pflichtteile, Fristen und Verträge gehören nicht zu unseren Aufgaben. Das klären der Notar und Ihr Rechtsvertreter. Wir arbeiten mit ihnen zusammen, wenn Sie es wünschen.
Fragen, die Sie vor jeder Entscheidung klären
- Wer erbt, und zu welchen Teilen?
- Ist das Verlassenschaftsverfahren abgeschlossen, und was sagt der Notar zum Zeitpunkt eines Verkaufs?
- Was steht im , etwa ein Pfandrecht, das noch läuft?
- Was ist das Haus wert, und wer soll diese Einschätzung vornehmen?
- Was wünschen sich die Erben: Geld, das Haus oder Ruhe?
Die letzte Frage wird oft zuletzt gestellt, dabei ist sie die wichtigste. Ein Verkauf, den alle verstehen, hält länger als ein Verkauf, den einer durchsetzt.
Wer diskret verkaufen möchte, kann das
Nicht jede Familie möchte, dass ein Haus öffentlich angeboten wird. Auf der Seite Verkaufen beschreiben wir die Stille Liste: Wir sprechen dann nur gezielt passende Suchkunden an, und es gibt kein öffentliches Inserat.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie verkaufen möchten, brauchen Sie sich nicht zu entscheiden. Lassen Sie uns zuerst reden.
Kurz gefragt
Wann kann ich ein geerbtes Haus verkaufen?
Das lässt sich nicht pauschal sagen, es hängt vom Stand des Verlassenschaftsverfahrens ab. Bei mehreren Erben braucht der Verkauf der Liegenschaft grundsätzlich die Zustimmung aller Miterben. Den Zeitpunkt besprechen Sie bitte mit dem Notar oder Ihrem Rechtsvertreter; wir erklären Ihnen, was praktisch zu tun ist. Eine Erbschaftssteuer gibt es in Österreich nicht.
Was ist eine Teilungsklage?
Mit einer Teilungsklage verlangt ein Miteigentümer vor Gericht die Aufhebung des gemeinsamen Eigentums, etwa wenn sich Erben über ein Haus nicht einigen. Das kann grundsätzlich jeder Miteigentümer. Das Gericht teilt vorrangig die Sache selbst (Realteilung); geht das nicht, wird die Liegenschaft verkauft und der Erlös geteilt (Zivilteilung). Die Einzelheiten klärt ein Rechtsanwalt.
Wann entfällt die Immobilienertragsteuer in Österreich?
Vor allem durch zwei Befreiungen. Die Hauptwohnsitzbefreiung gilt für Eigenheim oder Eigentumswohnung samt Grund bis 1.000 Quadratmeter, wenn Sie dort zwei Jahre ab Anschaffung oder Fertigstellung gewohnt haben oder fünf Jahre innerhalb der letzten zehn. Die Herstellerbefreiung gilt für ein selbst hergestelltes Gebäude, bei dem Sie das Baurisiko getragen haben; sie entfällt bei Vermietung innerhalb von zehn Jahren.
Was ist Ihre Immobilie wert?
Zwei Minuten für die Eckdaten, den Rest klären wir im Gespräch.
Bewertung anfragenQuellen
- infina: Immobilienertragsteuer (Erbfall, Ratgeber), Stand: undatiert
- WKO: Besteuerung privater Immobilienverkäufe, Stand: Juli 2026
- vires.at: Ratgeber Erbengemeinschaft (Sekundärquelle), Stand: undatiert
- Kanzlei Brandauer: Teilungsklage (Sekundärquelle), Stand: September 2026
Häufige Fragen zum Thema ImmobilienGlossar: Begriffe von A bis Z

