
Kauf, Verkauf, Steuer, Miete
Häufige Fragen
Antworten auf Fragen, die rund um Kauf, Verkauf und Miete in Österreich immer wieder gestellt werden. Die Antwort steht im ersten Satz, die Quelle darunter.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall fragen Sie bitte Ihren Notar, Rechtsvertreter oder Steuerberater.
Wie verkaufe ich eine Eigentumswohnung?
In fünf Schritten: Erstgespräch, Einschätzung des Werts, Unterlagen, Vermarktung mit Besichtigungen und Verhandlung bis zum Notartermin. Zu den Unterlagen gehört der Energieausweis, den ein Käufer rechtzeitig vor der Vertragserklärung sehen muss. Den Kaufvertrag errichtet ein Notar oder Rechtsanwalt. Wie wir das bei RED begleiten, beschreibt der Artikel zum Ablauf in acht Schritten.
Quelle: oesterreich.gv.at: Energieausweis, Stand: Jänner 2026
Muss ich beim Verkauf meiner Immobilie in Österreich Steuern zahlen?
In der Regel ja: Es fällt Immobilienertragsteuer an, 30 Prozent auf den Gewinn aus dem Verkauf. Befreit sind unter anderem Eigenheime und Eigentumswohnungen, die Sie als Hauptwohnsitz genutzt haben, und selbst hergestellte Gebäude. Die Steuer führt meist der Notar oder Rechtsanwalt ab. Welche Regel für Sie gilt, hängt von Anschaffung und Nutzung ab; das klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Quelle: WKO: Besteuerung privater Immobilienverkäufe, Stand: Juli 2026
Wann entfällt die Immobilienertragsteuer in Österreich?
Vor allem durch zwei Befreiungen. Die Hauptwohnsitzbefreiung gilt für Eigenheim oder Eigentumswohnung samt Grund bis 1.000 Quadratmeter, wenn Sie dort zwei Jahre ab Anschaffung oder Fertigstellung gewohnt haben oder fünf Jahre innerhalb der letzten zehn. Die Herstellerbefreiung gilt für ein selbst hergestelltes Gebäude, bei dem Sie das Baurisiko getragen haben; sie entfällt bei Vermietung innerhalb von zehn Jahren.
Quelle: WKO: Besteuerung privater Immobilienverkäufe, Stand: Juli 2026
Wer zahlt Maklerprovision in Österreich?
Beim Kauf können Verkäufer und Käufer jeweils einen Makler beauftragen, jede Seite bis zur gesetzlichen Höchstgrenze: ab 48.448,52 Euro Kaufpreis drei Prozent, jeweils plus 20 Prozent Umsatzsteuer. Bei Mietwohnungen zahlt seit 1. Juli 2023 nach dem Bestellerprinzip, wer den Makler zuerst beauftragt, praktisch also der Vermieter. Eine niedrigere Vereinbarung ist jederzeit möglich.
Quelle: oesterreich.gv.at: Maklerprovision, Stand: Jänner 2026
Was bedeutet Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip regelt bei Mietwohnungen, wer die Maklerprovision zahlt: Es zahlt, wer den Makler zuerst beauftragt hat, praktisch der Vermieter. Es gilt seit 1. Juli 2023. Beim Kauf und Verkauf einer Immobilie gilt es nicht, diese Geschäfte sind ausgenommen. Dort richtet sich die Provision nach der Vereinbarung mit dem Makler und den gesetzlichen Höchstsätzen.
Quelle: oesterreich.gv.at: Maklerprovision, Stand: Jänner 2026
Welche Nebenkosten bei Wohnungskauf in Österreich?
Zum Kaufpreis kommen vor allem 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer, 1,1 Prozent Grundbuch-Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht, etwa 1 bis 3 Prozent für die Vertragserrichtung durch Notar oder Rechtsanwalt und gegebenenfalls Maklerprovision. Ein Pfandrecht für einen Kredit kostet 1,2 Prozent des Pfandwerts plus 81 Euro. Ratgeber nennen insgesamt grob 10 bis 12 Prozent als Faustwert.
Quelle: oesterreich.gv.at: Wohnung kaufen, Stand: Jänner 2026
Wann braucht man einen Energieausweis?
Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung eines Gebäudes oder einer Wohnung. Der Verkäufer muss den Energieausweis rechtzeitig vor der Vertragserklärung des Käufers vorlegen und binnen 14 Tagen aushändigen. Schon im Inserat müssen Heizwärmebedarf und Gesamtenergieeffizienzfaktor stehen; diese Pflicht trifft auch den Makler.
Quelle: oesterreich.gv.at: Energieausweis, Stand: Jänner 2026
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis darf bei der Vorlage höchstens zehn Jahre alt sein. Das ist die Grenze, die Sie beim Verkauf oder bei der Vermietung beachten müssen. Ist Ihr Ausweis älter, brauchen Sie vor dem Verkauf einen neuen. Prüfen Sie das Ausstellungsdatum deshalb früh, damit keine Zeit verloren geht, wenn die ersten Interessenten kommen.
Quelle: oesterreich.gv.at: Energieausweis, Stand: Jänner 2026
Wann kann ich ein geerbtes Haus verkaufen?
Das lässt sich nicht pauschal sagen, es hängt vom Stand des Verlassenschaftsverfahrens ab. Bei mehreren Erben braucht der Verkauf der Liegenschaft grundsätzlich die Zustimmung aller Miterben. Den Zeitpunkt besprechen Sie bitte mit dem Notar oder Ihrem Rechtsvertreter; wir erklären Ihnen, was praktisch zu tun ist. Eine Erbschaftssteuer gibt es in Österreich nicht.
Quelle: infina: Immobilienertragsteuer (Ratgeber), Stand: undatiert, Ratgeberseite
Was ist eine Teilungsklage?
Mit einer Teilungsklage verlangt ein Miteigentümer vor Gericht die Aufhebung des gemeinsamen Eigentums, etwa wenn sich Erben über ein Haus nicht einigen. Das kann grundsätzlich jeder Miteigentümer. Das Gericht teilt vorrangig die Sache selbst (Realteilung); geht das nicht, wird die Liegenschaft verkauft und der Erlös geteilt (Zivilteilung). Die Einzelheiten klärt ein Rechtsanwalt.
Quelle: Kanzleiseiten (Brandauer, Stand September 2026), Stand: September 2026
Wie lange dauert ein Immobilienverkauf in Wien?
Eine seriöse Pauschalzahl gibt es nicht, die Dauer hängt von Preis, Lage, Zustand und Unterlagen ab. Wir nennen deshalb keine Zahl, sondern geben Ihnen im Erstgespräch eine begründete Einschätzung für Ihre Immobilie. Vollständige Unterlagen, darunter der Energieausweis, und ein nachvollziehbarer Preis helfen, vermeidbare Verzögerungen bis zum Notartermin zu vermeiden.
Quelle: Eigene Einschätzung von RED, keine Fremdzahl, Stand: Oktober 2026
Wie hoch ist der Lagezuschlag in Wien?
Eine feste Höhe gibt es nicht, der Lagezuschlag hängt vom Einzelfall ab. Er darf nur bei Richtwertwohnungen und nur für eine überdurchschnittliche Lage verlangt werden, und der Vermieter muss die Umstände dem Mieter spätestens bei Vertragsabschluss schriftlich bekannt geben. Quellen nennen zudem einen Ausschluss in Gründerzeitvierteln. Einen konkreten Zuschlag lassen Sie am besten prüfen.
Quelle: Mietervereinigung: Lagezuschlag Wien, Stand: 2025
Wie lange muss ein befristeter Mietvertrag mindestens dauern?
Bei einer Wohnung mindestens fünf Jahre, wenn unternehmerisch vermietet wird, und mindestens drei Jahre bei privaten Kleinvermietern. Die Beweislast dafür liegt beim Vermieter. Auch eine stillschweigende Verlängerung gilt entsprechend. Das regelt das Mietrechtsgesetz; für einen konkreten Vertrag fragen Sie bitte die Arbeiterkammer oder einen Rechtsvertreter.
Quelle: oesterreich.gv.at: Befristung Mietvertrag, Stand: 2026
Muss ein Dachgeschossausbau genehmigt werden?
Ja, in Wien braucht ein Dachgeschossausbau eine Baubewilligung der MA 37; in Schutzzonen ist zusätzlich die MA 19 beteiligt. Im Wohnungseigentum ist außerdem in der Regel die Zustimmung der anderen Eigentümer nötig. Welche Voraussetzungen im Einzelfall gelten, lassen Sie bitte vor der Planung mit einem Rechtsvertreter und der Baubehörde klären.
Quelle: Kanzlei Brandauer, Dachgeschossausbau Wien, Stand: November 2025
Brauche ich für Airbnb in Wien eine Bewilligung?
Bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr sind ohne Bewilligung zulässig, wenn Ortstaxe anfällt und der Wohnsitz nicht dauerhaft aufgegeben wird. Darüber hinaus braucht es eine auf höchstens fünf Jahre befristete Ausnahmebewilligung, in Wohnzonen gelten strengere Regeln. Juristische Personen können sich auf die 90-Tage-Ausnahme nicht berufen. Für Ihre Wohnung fragen Sie bitte die MA 37 oder einen Rechtsanwalt.
Quelle: Stadt Wien: Kurzzeitvermietung (Baupolizei), Stand: Oktober 2026
Wird die Registrierung für Kurzzeitvermietung in Wien Pflicht?
Geplant ist es, beschlossen ist es noch nicht. Die Stadt will ab 1. Jänner 2027 eine Registrierung mit Nummer im Inserat einführen, der Landtagsbeschluss wird für November 2026 erwartet. Bestehende Angebote sollen bis Ende des ersten Quartals 2027 Zeit haben, als Strafe sind bis zu 50.000 Euro angekündigt. Verlassen Sie sich bitte erst auf den beschlossenen Gesetzestext.
Quelle: ORF Wien: Ankündigung der Registrierungspflicht, Stand: 19. September 2026