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Alleinvermittlungsauftrag in Wien 2026: Bindung, Dauer, Kündigung

5 Min. Lesezeit

Von Thomas Uhlir MBA, Geschäftsführer

Der ist das Dokument, das Verkäufer am häufigsten unterschreiben, ohne es ganz gelesen zu haben. Das ist menschlich: Man will den Makler, man will vorwärts kommen. Hier ist ein ruhiger Blick darauf, was der Vertrag bedeutet und was Sie beachten können.

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Wir nennen, was amtliche Stellen dazu sagen, und markieren, was wir nicht belegen können.

Was ein Alleinvermittlungsauftrag bedeutet

Mit einem Alleinvermittlungsauftrag verpflichten Sie sich, Ihre Immobilie für eine bestimmte Zeit nur über einen Makler zu vermitteln. Andere Makler dürfen Ihr Objekt dann nicht anbieten. Im Gegenzug arbeitet der beauftragte Makler mit dem Wissen, dass sich seine Arbeit lohnt.

Das Gegenstück ist der einfache . Dort können Sie mehrere Makler beauftragen. Welche Form besser ist, hängt von Ihrer Situation ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht.

Gegenüber Verbrauchern gelten engere Regeln

Nach Angaben des Sozialministeriums ist ein Alleinvermittlungsauftrag gegenüber Verbrauchern nur wirksam, wenn er schriftlich und ausdrücklich vereinbart und befristet ist. Die Höchstdauer ist begrenzt:

  • Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses: höchstens sechs Monate.
  • Bei der Miete: höchstens drei Monate.

Wir nennen hier bewusst keinen Paragrafen. Die Quelle ist die Verbraucherseite des Ministeriums, den Gesetzestext haben wir nicht selbst gelesen, und die Paragrafennummer ist nicht gesichert. Wer es genau wissen will, fragt bei der Arbeiterkammer nach.

Wann der Vertrag endet und wie Sie ihn beenden

Die Befristung ist der einfachste Weg: Läuft die Zeit ab, endet die Bindung. Alles andere steht im Vertrag und hängt vom Einzelfall ab. Eine allgemeine Anleitung zum Kündigen können wir deshalb nicht geben, ohne zu raten.

Eine Möglichkeit sollten Sie kennen: Wurde der Vertrag im Fernabsatz geschlossen, etwa per E-Mail und Telefon ohne persönliches Treffen, kann nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen bestehen. Das kann auch die Provision beeinflussen. Diese Aussage beruht auf einer Kanzleiseite und ist nicht amtlich bestätigt. Fragen Sie im Zweifel eine Rechtsberatung.

Was für und gegen die Bindung spricht

Für den Alleinauftrag spricht, dass Sie einen Ansprechpartner haben und der Makler seine Mittel gezielt einsetzen kann: Fotos, Exposé, Besichtigungen, Verhandlung. Es gibt keine doppelten Anfragen und keine unterschiedlichen Preise im Netz.

Dagegen spricht die Bindung selbst. Wenn Sie mit der Arbeit unzufrieden sind, können Sie nicht einfach wechseln. Darum ist die gesetzliche Befristung wichtig, und darum sollten Sie auf Leistungen im Vertrag bestehen, die Sie überprüfen können.

Die gesetzliche Grenze ist ein Höchstwert

Sechs Monate beim Verkauf sind die Obergrenze, keine Vorgabe. Sie dürfen eine kürzere Laufzeit vereinbaren, und es kann klug sein, mit einer kürzeren zu beginnen. Eine Verlängerung lässt sich später immer noch besprechen, eine zu lange Bindung nicht rückgängig machen.

Worauf Sie vor der Unterschrift achten

  • Laufzeit: Steht ein Enddatum im Vertrag, und liegt es innerhalb der gesetzlichen Grenze?
  • Verlängerung: Verlängert sich der Vertrag von selbst, und wenn ja, wie lässt sich das verhindern?
  • Leistung: Was genau leistet der Makler, etwa Fotos, Exposé, Besichtigungen, Bericht über den Stand?
  • Provision: Welche Höhe gilt, und wann wird sie fällig? Die gesetzlichen Höchstgrenzen finden Sie in Maklerprovision in Wien.
  • Doppeltätigkeit: Darf der Makler auch für den Käufer arbeiten? Das nennt man .

Stellen Sie diese Fragen ruhig laut. Ein Makler, der Ihnen den Vertrag erklärt, statt ihn nur vorzulegen, zeigt Ihnen schon etwas über seine Arbeit.

Fragen, die Sie dem Makler stellen können

  • Was passiert, wenn wir nach Ablauf der Frist noch nicht verkauft haben?
  • Welche Schritte unternehmen Sie in den ersten vier Wochen, und woran erkenne ich sie?
  • Wie halten Sie mich über Anfragen und Besichtigungen auf dem Laufenden?
  • Wann und in welcher Höhe wird die Provision fällig?

Gute Antworten sind konkret. Wenn ein Makler auf diese Fragen ausweicht, ist das auch eine Antwort.

Und wenn Sie noch gar nicht beauftragen möchten

Dann müssen Sie es auch nicht. Zuerst kommt ein Gespräch, und zuerst kommt die Einschätzung. Wie ein Verkauf im Ganzen abläuft, sehen Sie im Überblick Wohnung verkaufen in Wien. Wer eine Bewertung möchte, ohne sich zu binden, kann sie anfragen.

Zu den Unterlagen, die Sie ohnehin brauchen, gehört der , den wir in Energieausweis beim Verkauf beschreiben. Er hat mit dem Vertrag nichts zu tun, aber mit dem Zeitplan: Ist er vorbereitet, ist die Zeit der Bindung besser genutzt.

Wenn Sie wissen möchten, was das für Ihr Haus bedeutet: ein Gespräch genügt.

Kurz gefragt

Wer zahlt Maklerprovision in Österreich?

Beim Kauf können Verkäufer und Käufer jeweils einen Makler beauftragen, jede Seite bis zur gesetzlichen Höchstgrenze: ab 48.448,52 Euro Kaufpreis drei Prozent, jeweils plus 20 Prozent Umsatzsteuer. Bei Mietwohnungen zahlt seit 1. Juli 2023 nach dem Bestellerprinzip, wer den Makler zuerst beauftragt, praktisch also der Vermieter. Eine niedrigere Vereinbarung ist jederzeit möglich.

Wie lange dauert ein Immobilienverkauf in Wien?

Eine seriöse Pauschalzahl gibt es nicht, die Dauer hängt von Preis, Lage, Zustand und Unterlagen ab. Wir nennen deshalb keine Zahl, sondern geben Ihnen im Erstgespräch eine begründete Einschätzung für Ihre Immobilie. Vollständige Unterlagen, darunter der Energieausweis, und ein nachvollziehbarer Preis helfen, vermeidbare Verzögerungen bis zum Notartermin zu vermeiden.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Zwei Minuten für die Eckdaten, den Rest klären wir im Gespräch.

Bewertung anfragen

Quellen

  1. Sozialministerium, konsumentenfragen.at: Immobilienmakler, Stand: undatiert
  2. Kanzlei Höllwarth: Alleinvermittlungsauftrag kündigen, FAGG (Sekundärquelle), Stand: undatiert

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