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Nebenkosten beim Wohnungskauf in Wien 2026: Was zum Kaufpreis dazukommt

5 min read

By Thomas Uhlir MBA, Managing Director

Wer eine Wohnung kauft, plant meist mit dem Kaufpreis. Die Nebenkosten kommen später, und sie kommen in einem Stück. Besser ist es, sie früh mitzurechnen: Sie entscheiden darüber, wie viel Eigenkapital Sie brauchen und ob die Wohnung wirklich in Ihr Budget passt.

Dieser Artikel zählt die Posten auf, rechnet ein Beispiel durch und nennt offen, wo der Stand nicht sicher ist.

Die vier Posten, die immer zu prüfen sind

  • : 3,5 Prozent vom Kaufpreis (Regelsatz).
  • - für das Eigentumsrecht: 1,1 Prozent vom Kaufpreis.
  • Vertragserrichtung durch Notar oder Rechtsanwalt: etwa 1 bis 3 Prozent vom Kaufpreis.
  • Maklerprovision, wenn Sie einen Makler beauftragen oder dessen Provision vereinbart wurde: bis zu 3 Prozent plus 20 Prozent Umsatzsteuer.

Die ersten drei Werte nennt oesterreich.gv.at, Stand Jänner 2026. Die Provision ist durch eine Verordnung nach oben begrenzt; Näheres lesen Sie in Maklerprovision in Wien. Finanzieren Sie die Wohnung mit einem Kredit, kommt ein Pfandrecht dazu: 1,2 Prozent vom Pfandwert plus 81 Euro.

Ein Beispiel, damit die Prozente Euro werden

Beispielrechnung: Kaufpreis 400.000 Euro

Das Beispiel nimmt eine Wohnung zum Kaufpreis von 400.000 Euro. Es ist ein Rechenbeispiel mit der Spanne für die Vertragserrichtung, keine Prognose.

Grunderwerbsteuer 3,5 Prozent
14.000 Euro
Eintragung des Eigentums 1,1 Prozent
4.400 Euro
Vertragserrichtung 1 bis 3 Prozent
4.000 bis 12.000 Euro
Maklerprovision, Höchstgrenze 3 Prozent plus 20 Prozent Umsatzsteuer
bis 14.400 Euro
Zusammen
36.800 bis 44.800 Euro

Das sind 9,2 bis 11,2 Prozent vom Kaufpreis und liegt im Faustwert von grob 10 bis 12 Prozent, den der Ratgeber infina nennt. Ohne Maklerprovision auf Ihrer Seite sinkt die Summe auf 22.400 bis 30.400 Euro. Ein Pfandrecht für einen Kredit kommt noch dazu.

Wenn Sie ohne Makler kaufen, entfällt der vierte Posten für Ihre Seite, aber nicht automatisch für das Geschäft: Hat der Verkäufer einen Makler, klären Sie vor dem , ob auch für Sie eine Provision vereinbart wird.

Die Gebührenbefreiung ist ausgelaufen, vielleicht

Für Eigenheime gab es eine befristete Befreiung von der Eintragungsgebühr. Sie galt für Anträge, die vor dem 1. Juli 2026 beim Grundbuch einlangten. Danach ist sie nach den Quellen, die wir gelesen haben (Kanzleien, April 2026), ausgelaufen.

Eine Grunderwerbsteuer-Befreiung für den Erstkauf eines Eigenheims gibt es nach diesen Quellen nicht. Das Regierungsprogramm für 2025 bis 2029 sieht nur eine Prüfung vor.

Eine Befreiung nennt das Finanzministerium für Ehepartner und eingetragene Partner beim Hauptwohnsitz, mit Bedingungen: unter anderem ein Freibetrag bei 150 Quadratmetern Wohnnutzfläche, Einzug binnen drei Monaten und fünf Jahre Haltefrist. Ob das auf Sie zutrifft, klärt der Notar.

Und die Finanzierung?

Die KIM-Verordnung, die Eigenmittel und Raten für Wohnkredite verbindlich begrenzt hatte, ist mit 30. Juni 2025 ausgelaufen. Als Nachfolger gibt es ein Rundschreiben der Finanzmarktaufsicht vom 26. Juni 2025: eine unverbindliche Erwartung mit einer Beleihungsquote von höchstens 90 Prozent, einer Schuldendienstquote von höchstens 40 Prozent und einer Laufzeit von höchstens 35 Jahren. Das stammt aus einer Kanzleiquelle (Februar 2026); das Original der Finanzmarktaufsicht haben wir nicht gelesen.

Was Ihre Bank im Einzelfall verlangt, entscheidet die Bank. Fragen Sie sie, ob die Nebenkosten in der Finanzierung enthalten sind oder aus Eigenmitteln kommen müssen, und rechnen Sie das vor dem Kaufanbot durch.

Vergleichen Sie Gesamtkosten, nicht Kaufpreise

Zwei Wohnungen mit demselben Kaufpreis können unterschiedlich teuer sein, wenn bei einer ein Kredit, bei der anderen eine Provision dazukommt. Setzen Sie deshalb pro Objekt eine kleine Tabelle auf: Kaufpreis, Nebenkosten, laufende Betriebskosten. Erst die Summe zeigt, was die Wohnung wirklich kostet.

Was Sie vor dem Kaufanbot tun sollten

  • Rechnen Sie die Nebenkosten mit 10 bis 12 Prozent als Faustwert und dann genau, sobald ein Objekt feststeht.
  • Fragen Sie den Notar, was zum Kaufpreis dazukommt, und lassen Sie sich die Summe schriftlich nennen.
  • Klären Sie, wer die Provision zahlt, bevor Sie unterschreiben.

Ein Kaufanbot bindet. Was genau, steht in seinem Text; Begriffe wie und erklärt das Glossar.

Wenn Sie noch suchen

Sagen Sie uns, was Sie suchen, dann melden wir uns, sobald etwas Passendes kommt. Auf der Seite Immobilien sehen Sie eine Auswahl, die wir selbst gesehen haben, und mit einem Suchauftrag bleiben Sie auf dem Laufenden.

Und wer auf der anderen Seite steht, weil er eine Wohnung verkaufen möchte, findet den Überblick in Wohnung verkaufen in Wien.

Wenn Sie wissen möchten, was das für Ihre Suche bedeutet: ein Gespräch genügt.

Quick questions

Welche Nebenkosten bei Wohnungskauf in Österreich?

Zum Kaufpreis kommen vor allem 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer, 1,1 Prozent Grundbuch-Eintragungsgebühr für das Eigentumsrecht, etwa 1 bis 3 Prozent für die Vertragserrichtung durch Notar oder Rechtsanwalt und gegebenenfalls Maklerprovision. Ein Pfandrecht für einen Kredit kostet 1,2 Prozent des Pfandwerts plus 81 Euro. Ratgeber nennen insgesamt grob 10 bis 12 Prozent als Faustwert.

Wer zahlt Maklerprovision in Österreich?

Beim Kauf können Verkäufer und Käufer jeweils einen Makler beauftragen, jede Seite bis zur gesetzlichen Höchstgrenze: ab 48.448,52 Euro Kaufpreis drei Prozent, jeweils plus 20 Prozent Umsatzsteuer. Bei Mietwohnungen zahlt seit 1. Juli 2023 nach dem Bestellerprinzip, wer den Makler zuerst beauftragt, praktisch also der Vermieter. Eine niedrigere Vereinbarung ist jederzeit möglich.

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Sources

  1. oesterreich.gv.at: Wohnung kaufen (Nebenkosten, Gebühren), As of: Jänner 2026
  2. LeitnerLeitner: Befreiung von der Eintragungsgebühr läuft aus, As of: April 2026
  3. Kanzlei Brandauer: Grunderwerbsteuer-Befreiungen 2026, As of: April 2026
  4. BMF: Grunderwerbsteuerbefreiung, As of: Jänner 2026
  5. infina: Nebenkosten beim Wohnungskauf (Faustwert, Ratgeber), As of: undatiert
  6. oesterreich.gv.at: Maklerprovision bei der Miete, Bestellerprinzip, As of: Jänner 2026

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