GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in Zusammenhang mit (i) Informationen und Daten über das ihnen angebotene genehmigte Baugrundstück im 13ten Bezirk (die „Transaktion„), (zusammen die „Vertraulichen Informationen„), die Ihnen vom Verkäufer (die „offenlegende Partei„), zur Verfügung gestellt werden, stimmen Sie hiermit wie folgt zu:

 

  • Sie sind verpflichtet, die vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln, unabhängig davon, ob sie Ihnen schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Form zur Verfügung gestellt werden, und Sie werden keine Vertraulichen Informationen ganz oder teilweise weitergeben, mit Ausnahme an diejenigen Mitarbeiter, Vertreter und Berater, die notwendigerweise von Ihrer Seite an der Transaktion beteiligt sind und die Sie vertraglich an das Datengeheimnis gemäß § 6 DSG gebunden und zur Einhaltung dieser Vereinbarung verpflichtet haben, als ob sie diese direkt mit der offenlegenden Partei abgeschlossen hätten (zusammen „Ihre Vertreter„).

 

  • Sie sind für jeden Verstoß gegen die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung durch einen Ihrer Vertreter verantwortlich und stellen die offenlegende Partei und ihre Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Berater von allen Kosten, Ansprüche, Schäden, Verlusten, Haftungen und sonstigen Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten und Auslagen) frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem solchen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ergeben.

 

  • Sie dürfen die vertraulichen Informationen nur verwenden oder deren Verwendung gestatten, um die Liegenschaft zu bewerten und festzustellen, ob Verhandlungen mit der offenlegenden Partei über den Erwerb der Liegenschaft aufgenommen werden sollen. Sie dürfen die vertraulichen Informationen in keiner Weise verwenden, die der offenlegenden Partei schadet.

 

  • Sie stimmen zu, keine Presse-, Handels-, Markt- oder andere öffentliche Erklärung oder Ankündigung im Zusammenhang mit der Transaktion abzugeben, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der veröffentlichenden Partei.

 

  • Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen erstreckt sich nicht auf vertrauliche Informationen, die

 

  • zum Zeitpunkt der Offenlegung an Sie oder Ihre Berater öffentlich zugänglich sind;

 

  • nach der Offenlegung an Sie ohne eine unbefugte Offenlegung durch Sie, Ihre Vertreter oder durch eine andere Person, die gegen eine Geheimhaltungs-pflicht verstößt, in die Öffentlichkeit gelangt;

 

  • sich vor der Offenlegung an Sie rechtmäßig in Ihrem Besitz befanden, was sie mit schriftlichen Nachweisen belegen können, und die Sie nicht direkt oder indirekt von der offenlegenden Partei erhalten haben;

 

  • rechtmäßig von einem Dritten auf nicht vertraulicher Basis in Ihren Besitz, was sie mit schriftlichen Nachweisen belegen können; oder

 

  • die Sie aufgrund eines Gesetzes oder einer gerichtlichen Anordnung offenlegen müssen.

 

  • Wenn Sie oder eine Person, an die die vertraulichen Informationen in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung ordnungsgemäß weitergegeben werden, gezwungen werden, vertrauliche Informationen offenzulegen, werden Sie die offenlegende Partei so schnell wie möglich, nachdem Sie darüber informiert wurden, schriftlich über eine solche Anfrage oder Verpflichtung informieren, wenn möglich, bevor vertrauliche Informationen offengelegt werden, sodass ein geeignetes Rechtsmittel ein-gelegt werden kann. Sie stimmen auch zu, die offenlegende Partei bei allen geeigneten Maßnahmen, die sie zu ergreifen beschließt, zu unterstützen und mit ihr zusammenzuarbeiten. Wenn Sie zu einer Offenlegung verpflichtet sind, dürfen Sie eine Offenlegung nur in dem Umfang vornehmen, in dem Sie dazu verpflichtet sind, aber nicht in weiterem oder anderem Umfang.

 

  • Sobald dies möglich ist, und auf jeden Fall innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt einer Aufforderung der offenlegenden Partei, werden Sie alle Vertraulichen Informationen mit Ausnahme der in Punkt 5 beschriebenen vertraulichen In-formationen und alle Kopien davon (einschließlich elektronischer Kopien), die von oder im Namen von Ihnen oder Ihren Vertretern angefertigt wurden, an die offen-legende Partei zurückgeben oder (nach Wahl der offenlegenden Partei) vernichten, und Sie werden der offenlegenden Partei schriftlich bestätigen, dass diese Verpflichtung erfüllt wurde. Alle Ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung und alle Rechte und Rechtsbehelfe der offenlegenden Partei aus dieser Vereinbarung bestehen auch nach Rückgabe oder Vernichtung der vertraulichen Informationen.

 

  • Jeder Verzicht auf ein Recht aus dieser Vereinbarung und jede Änderung einer Be-stimmung dieser Vereinbarung ist nur wirksam, wenn dies schriftlich erfolgt.

 

  • Sie erkennen an und stimmen zu, dass Schadenersatz kein angemessener Rechts-behelf für einen Verstoß gegen diese Vereinbarung durch Sie sein kann und dass die offenlegende Partei, dementsprechend berechtigt (aber nicht darauf beschränkt) ist, Unterlassungs- oder andere angemessene Rechtsbehelfe zu ergreifen, wobei kein Nachweis eines besonderen Schadens für die Durchsetzung dieser Vereinbarung erforderlich ist.

 

  • Sie erkennen an, dass weder die offenlegende Partei noch einer ihrer Mitarbeiter, Vertreter oder Berater die Verantwortung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der im Rahmen dieser Vereinbarung oder anderweitig im Zusammenhang mit der möglichen Transaktion oder einer damit verbundenen mündlichen Kommunikation gelieferten vertraulichen Informationen übernehmen oder eine ausdrückliche oder stillschweigende mündliche oder schriftliche Zusicherung machen.

 

  • Sie erkennen an und bestätigen, dass alle Informationen, die Ihnen oder Ihren Beratern vor, während oder zum Zwecke der Verhandlungen zur Verfügung gestellt werden, kein Angebot der offenlegenden Partei oder in ihrem Namen darstellen, noch werden diese Informationen die Grundlage für einen Kaufvertrag bilden. Die endgültige Regelung wird ausschließlich dem gegebenenfalls zu erstellenden Kaufvertrag vorbehalten. Es steht der offenlegenden Partei und ihren Beratern frei, den potenziellen Verkaufsprozess nach eigenem Ermessen durchzuführen, zu ändern und zu beenden.

 

  • Sie erkennen an und bestätigen, dass alle Ihnen zur Verfügung gestellten personen-bezogenen Daten durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO gesichert und nur auf europäischem Gebiet gespeichert und zugänglich sind.

 

  • Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung sind schriftlich an die betreffende Partei unter der hier angegebenen Adresse (oder an eine andere Adresse, die sie zuvor der anderen Partei schriftlich mitgeteilt hat) zu richten.

 

  • Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht, mit Ausnahme von (i) UN-Kaufrecht und (ii) den Kollisionsnormen des österreichischen internationalen Privat-rechts. Für alle Ansprüche und Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, sind ausschließlich die für den 1. Bezirk Wien (Wien-Innere Stadt) in Handelssachen zuständigen Gerichte zuständig.

 

 

Provisionsvereinbarungen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne möchten wir Ihnen Nachfolgend ein genehmigtes Baugrundstück im 13ten Bezirk anbieten.

  1. Kaufgegenstand

    Zum Verkauf gelangt ein Grundstück inkl. Baugenehmigung. Der Kaufpreis des gesamten Pakets beträgt (vorbehaltlich Änderungen)
    4.350.000,00 Euro. Jegliche Unterlagen wurden vom Eigentümer zusammengetragen und an uns weitergegeben.Für die Richtigkeit sind wir nicht haftbar. Der Vollständigkeit halber ist noch zu sagen, dass die Unterlagen laufend upgedatet werden und noch weitere folgen werden. Wir werden sie zusätzlich natürlich gerne per Email davon in Kenntnis setzen. Jegliche Fragen können Sie uns selbstverständlich jederzeit schriftlich mitteilen und wir werden diese umgehend beantworten.

    Der Kauf der Liegenschaft über die Vermarktungsagentur RED Real Estates Development Bauträger GmbH in Kooperation ist ausschließlich gemäß den nachfolgenden Bedingungen möglich.

  2. Ablauf und weitere Schritte

    Bei Interesse an diesem Grundstück bitten wir Sie um Zustimmung (i) dieses Schreibens, (ii) unserer angeschlossenen Geheimhaltungserklärung. Weiteres wird Ihnen die Verkäuferin die Möglichkeit geben, die Liegenschaften zu besichtigen.
    Es steht ihnen kein Anspruch auf Ersatz von Kosten und Aufwendungen zu, insbesondere auch nicht dann, wenn Sie nicht zur weiteren Abgabe eines Angebots eingeladen werden.
  3. Weitere Bedingungen

    Immobilienmakler, Berater oder andere Parteien im eigenen oder im Auftrag Dritter können und dürfen nur die Daten einsehen bzw. weitersenden, wenn sie den Namen des konkreten Auftraggebers nennen und das Beauftragungsverhältnis in geeigneter Art und Weise nachweisen. Sowie eine gültige A-Meta-Vereinbarung mit der RED Real Estates Development Bauträger und Immobilien GmbH getroffen wurde. Eine Abgeberprovision wird ausdrücklich ausgeschlossen.Die Verkäuferin behält sich ausdrücklich vor, die Bedingungen des Verkaufs zu jedem von ihr gewünschten Zeitpunkt und nach ihren alleinigen Wünschen abzuändern, den Verkauf ganz abzubrechen.

    Durch dieses Schreiben, Abgabe eines Angebots oder durch sonstige Erklärung erwerben Sie/der Interessent kein Recht zur Teilnahme am Verkaufsverfahren, auf den Erhalt von Unterlagen oder auf den Erwerb des Kaufgegenstands.

    Sie als Interessent und allfälliger Käufer verzichten hiermit durch Gegenzeichnung, bzw, durch klicken des zustimmungs Buttens auf sämtliche Forderungen und Ansprüche gegen den Verkäufer und sämtliche an diesem verkaufsverfahren Beteiligten, insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – auf Ersatz von Kosten, Aufwendungen, Schäden, Nachteilen, entgangenen Gewinn, etc., auf Basis jedweder Anspruchsgrundlage (insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, auf Basis von culpa in contrahendo) aufgrund und iZm der Durchführung, der Nichtdurchführung und des Abbruchs des Kaufverfahrens, Ihrer Nichtteilnahme am Kaufverfahren sowie daraus, dass Sie den Kaufgegenstand – aus welchen Gründen immer – nicht erwerben.

  4. MaklerprovisionDer Interessent verpflichtet sich, laut.§ 15 Abs. 1, Ziff. 1 Maklergesetz, BGBl. 1996/262, zur Bezahlung der Provision von 3% (zzgl.Ust) Bei einem Asset Deal und 6% (zzgl.Ust) bei einem Share Deal, auch dann, wenn das Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Interessent ohne beachtenswerten Grund entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen
    des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt unterlasse, oder das Geschäft nicht zwischen ihm und dem Abgeber, sondern mit einer anderen dritten Person zustande kommt, weil diese dem Interessenten vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt wurde. Sie nehmen zur Kenntnis, dass zwischen dem Abgeber und dem Immobilienmakler ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht und der
    Immobilienmakler auch für diesen tätig ist bzw. eine Kooperation mit einem anderen Makler hat der diese Voraussetzungen erfüllt (Doppelmakler). Mit der Unterschrift akzeptiert der Interessent, die beigefügten Nebenkostenübersicht inkl. AGBs und weitere Informationen gemäß § 30b KSchG und bestätige ausdrücklich über die dem Interessenten zustehenden Rechte (insbesondere Rücktrittsrecht gem. § 30a KschG) aufgeklärt worden zu sein, sowie die entsprechenden Informationen schriftlich übergeben erhalten zu haben. Dies gilt bei Privatpersonen als auch bei Juristischen Personen. Die Provision ist mit Annahme des Anbots fällig.

     

 

Sie bestätigen Ihre Zustimmung zu den oben genannten Punkten, indem Sie die Geheimhaltungs- und Provisionsvereinbarungen akzeptieren und das Formular auf der Seite www.immo.red/hiddengarden ausgefüllt abschicken.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Thomas Uhlir MBA